Neues Energiegesetz
Neues Energiegesetz im Kanton St.Gallen ab 1. Juli 2021
Im Kanton St. Gallen gilt Biogas als erneuerbare Energie
Alle Liegenschaften, deren Bau vor dem 1. Januar 1991 bewilligt wurde, müssen künftig beim Ersatz der Gasheizung, einen Anteil erneuerbare Energien nachweisen. Schweizer Biogas ist damit die kostengünstigste und klimafreundlichste Lösung für Sie.
- Was bedeutet das für Sie als Immobilienbesitzer/in?
- Welchen Einfluss hat das Gesetz auf ihre Liegenschaft?
- Was müssen Sie bei einer Heizungssanierung beachten?
Erklärvideo
Gerne beraten wir Sie bei der Realisierung Ihrer optimalen Heizlösung – rufen sie uns an!
Kevin Büsser
Energieberater
Gebäudetechnikplaner
T +41 55 220 51 81
M +41 76 335 65 00